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Diensteanbieter und Kontakt

Rechtsanwalt Salem Abohany
ABOHANY GATEWAY GOLFSTAATEN GERMANY
Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main · Deutschland
Telefon: +49 176 7972 3193
E-Mail: info@abohany-anwalt.com

Das Angebot wird von Rechtsanwalt Salem Abohany als natürlicher Person betrieben. Die Bezeichnung ABOHANY GATEWAY GOLFSTAATEN GERMANY bezeichnet keine gesonderte juristische Person.

Berufsbezeichnung, Kammer und Aufsicht

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Kammer und Aufsicht für die anwaltliche Berufsausübung:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 170098-01
E-Mail: info@rak-ffm.de

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Berufsrechtliche Regelungen

Maßgeblich sind insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); soweit einschlägig gelten weitere Regelungen, insbesondere die Fachanwaltsordnung (FAO) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Der Verweis auf die FAO bedeutet nicht, dass eine Fachanwaltsbezeichnung geführt wird. Die Texte sind hier zugänglich: BRAK · Berufsrecht

Berufshaftpflichtversicherung

Allianz Versicherungs-AG
Königinstraße 28
80802 München

Die anwaltliche Tätigkeit wird in Deutschland ausgeübt. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem bestehenden Versicherungsvertrag.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird bei Bedarf beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt und nach Erteilung hier ergänzt.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis kommt die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Betracht. Informationen zu Zuständigkeit und Verfahren: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Die Rechtsanwaltskammer kann im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls vermitteln. Dieser Hinweis enthält keine Erklärung einer freiwilligen Teilnahmeverpflichtung. Bei einer entstandenen, nicht beigelegten Verbraucherstreitigkeit werden erforderliche Informationen nach § 37 VSBG gesondert erteilt.

Mandatsaufnahme und Vergütung

Die Kontaktaufnahme allein begründet kein Mandat und keine Übernahme von Fristen. Ein Mandat setzt ausdrückliche Annahme nach Prüfung des Anliegens und möglicher Interessenkonflikte voraus. Umfang und Vergütung werden vorab erläutert und vereinbart; gesetzliche Gebühren- und Informationspflichten bleiben maßgeblich.